Das Beschwerdeverfahren.

 

Beschwerde erheben.

Wenn Sie eine Beschwerde zu einem Sachverhalt professioneller Interessenvertretung einreichen möchten, senden Sie eine vertrauliche Email an die Geschäftsstelle:

Beschwerde@DIRV.online

Bitte beachten Sie, dass eine anonyme Beschwerde nach der Beschwerdeordnung nicht zulässig ist. Sie können die Beschwerde jedoch als vertraulich kennzeichnen. In diesem Fall kennen nur der Geschäftsführer und die Geschäftsstelle die Identität der Absenderin oder des Absenders.

 

Das Beschwerdeverfahren beim DRIV kann durch eine Beschwerde oder durch die Selbstbefassung des DRIV mit einem Sachverhalt initiiert werden.

 

Beschwerde

Die Beschwerde wegen eines - vermuteten - Verstoßes gegen den Verhaltenskodex kann von jedermann eingelegt werden. Sie darf nicht anonym erfolgen, jedoch kann der oder dIe Beschwerdeführer:in Diskretion verlangen. Die Beschwerde soll mit Belegen unterlegt sein, damit der Beschwerde nachgegangen werden kann.

Anhörung

Als erster Schritt nach Annahme der Beschwerde wird der Betroffene der Beschwerde angehört. Er oder sie erhält Gelegenheit, zum Inhalt der Beschwerde umfassend Stellung zu nehmen. Um eine zeitnahe Befassung des DRIV sicher zustellen wird hierzu allerdings eine Frist gesetzt.

 

Entscheidung

Der DRIV bildet sich auf Basis der Anhörung und der Stellungnahmen eine Meinung zur Beschwerde und formuliert daraus eine Entscheidung. Inhalt der Entscheidung kann eine Rüge wegen Verstoßes gegen den Verhaltenskodex sein. Die Entscheidung wird veröffentlicht.

Stellungnahmen

Neben der Anhörung des oder der Betroffenen erfolgt auch die Einholung von Stellungnahmen mit einer berufsständischen, fachlichen oder lobbykritischen Sicht. Damit wird ein umfassendes Meinungsbild ermöglicht.

 

Beschwerdeordnung

Die Beschwerdeordnung als pdf zum Herunterladen.