Demokratie bewahren.

Für den Dialog zu Transparenz und Ethik in der Interessenvertretung.

Der DRIV.

 

DRIV ist der Deutsche Rat für Interessenvertretung. Er wird von der de’ge’pol Deutsche Gesellschaft für Politikberatung getragen. In ihm versammeln sich Repräsentantinnen und Repräsentanten in einem Gremium, das auf Basis des de’ge’pol Verhaltenskodex Verhalten von professionellen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern im Beschwerdefall untersucht. Außerdem kann das Gremium zu grundlegenden Fragen der professionellen Interessenvertretung Stellung nehmen.

Der DRIV basiert in seiner Unabhängigkeit auf einen Statut. In diesem werden die Grundlagen für den DRIV festgelegt. Seine Der Aufgabe als Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle sind Beschwerden über Verstöße bei der professionellen Interessenvertretung im Hinblick auf politische Willensbildung zu bewerten, zu ethischen Fragen der professionellen Interessenvertretung Stellung zu nehmen sowie bei der Weiterentwicklung von Kodizes und Richtlinien mitzuwirken.

 

Der Kodex.

 

Die de’ge’pol 2004 dazu den de’ge’pol Verhaltenskodex entwickelt und seitdem als allgemeinverbindliche Regelung auf das Verhalten von Interessenvertreterinnen und -vertretern im Rahmen der Selbstkontrolle angewandt. Der Kodex enthält die Grundlagen von Ethik und Werten in der professionellen Interessenvertretung. Im Zentrum steht das gebot der Wahrhaftigkeit. Entdecken Sie die weiteren Punkte des Kodex.

Das Gremium.

 

Der DRIV besteht aus bis zu neun Mitgliedern, die Verbände mit einer breiteren Mitgliedschaft repräsentieren. Unterschiedliche Erfahrungen der politischen Interessenvertretung kommen hier bei der Meinungsbildung zusammen.

Wir sind zurzeit in Gesprächen zur Besetzung des DRIV. In Kürze finden sich Informationen dazu an dieser Stelle.

Das Beschwerdeverfahren.

 

Das Beschwerdeverfahren beim DRIV kann durch eine Beschwerde oder durch die Selbstbefassung des DRIV mit einem Sachverhalt initiiert werden.

Neben der Anhörung des oder der Betroffenen erfolgt auch die Einholung von Stellungnahmen mit einer berufsständischen, fachlichen oder lobbykritischen Sicht. Damit wird ein umfassendes Meinungsbild ermöglicht.

Der DRIV bildet sich auf Basis der Anhörung und der Stellungnahmen eine Meinung zur Beschwerde und formuliert daraus eine Entscheidung. Inhalt der Entscheidung kann eine Rüge wegen Verstoßes gegen den Verhaltenskodex sein. Die Entscheidung wird veröffentlicht.

 

Die Dokumentation.

 

Ein wesentlicher Bestandteil des dialogischen Selbstkontrollverfahrens ist die Veröffentlichung der Dokumente im Verfahren. Von der Anhörung bis zu den Entscheidungen werden die Dokumente - eventuell unter Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen - vollständig veröffentlicht. Gerade die Stellungnahmen aus verschiedenen Perspektiven regen den Dialog und die Auseinandersetzung mit Interessenvertretung an.